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   BVerwG, 14.09.1999 - 2 B 56.99   

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https://dejure.org/1999,17543
BVerwG, 14.09.1999 - 2 B 56.99 (https://dejure.org/1999,17543)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.1999 - 2 B 56.99 (https://dejure.org/1999,17543)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 1999 - 2 B 56.99 (https://dejure.org/1999,17543)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Auslegung des Begriffs "wirksame Postausgangskontrolle" - Versäumung der Klagefrist durch Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.07.1988 - 2 C 6.88

    Rechtsanwaltskanzlei - Büroorganisation - Fristwahrung - Ausgangskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1999 - 2 B 56.99
    Nur eine Postausgangskontrolle, die einen solchen Nachweis ermöglicht, genügt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs zur Wahrung der gebotenen Sorgfalt bei der Einhaltung von Rechtsmittelfristen (vgl. Beschluß vom 14. Juli 1988 - BVerwG 2 C 6.88 - m.w.N.).
  • VGH Hessen, 01.03.2011 - 10 A 1448/10

    Interkommunaler Kostenausgleich für Kita-Platz nach § 28 HKJGB

    Hinsichtlich des Löschvorgangs im Kanzleiterminkalender ist zu beachten, dass das bloße Streichen der Namen im Kanzleiterminkalender (Gleiches gilt für das bloße Streichen des Aktenzeichens), ohne dass das Datum der Hinausgabe des Schriftsatzes vermerkt wird, über den Zeitpunkt der Aufgabe zur Post nichts aussagt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. September 1999 - 2 B 56/99 -, juris, Rdnr. 2 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2023 - 6 A 3495/20

    Begründung der Berufung i.R.d. Frist; Besondere Sorgfalt zur Wahrung der

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2.3.2009 - 7 D 13/08.NE -, juris Rn. 44 ff.; OVG Berlin-Bbg, Zwischenurteil vom 13. April 2016 - 10 B 10.15 -, juris Rn. 15, Bay. VGH, Beschluss vom 2.10.2008 - 9 CE 08.2116 -, NJW 2009, 164 = juris Rn. 3 f.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 14.9.1999 - 2 B 56.99 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 230 = juris Rn. 2.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2009 - 7 D 13/08

    Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    - 2 B 56.99 -, juris.
  • BVerwG, 28.02.2002 - 5 B 44.01

    Anwaltliche Versicherung eines Organisationsverschuldens - Versäumnis der

    Der Senat lässt dahingestellt, inwieweit eine wirksame Postausgangskontrolle, die den zweifelsfreien Nachweis des Zeitpunktes der Hinausgabe fristwahrender Schriftsätze gewährleisten soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. September 1999 - BVerwG 2 B 56.99 - ; Beschluss vom 14. Juli 1988 - BVerwG 2 C 6.88 - ), Kontrollmechanismen wie die Führung eines Postausgangsbuches, Vermerke in einem Fristenkalender oder "Ab"-Vermerke auf dem fraglichen Schriftsatz erfordert; auf diese Fragen kommt es nämlich nicht an, wenn im Einzelfall der Nachweis des Postausgangs durch anwaltliche Versicherung gelingt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 10 N 44.07

    Betreibensaufforderung; Fiktion der Klagerücknahme; Antrag auf Fortsetzung des

    Es ist anerkannt, dass der Büroablauf in einer Rechtsanwaltskanzlei so organisiert sein muss, dass jedenfalls für fristwahrende Schriftsätze, etwa durch Führung eines Postausgangsbuches oder durch einen Vermerk im Terminkalender, eine wirksame Ausgangskontrolle durchgeführt werden kann, die gewährleistet, dass Fristsachen auch tatsächlich abgesandt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 1988, a.a.O.; Beschluss vom 28. Mai 2003 - BVerwG 1 B 126.03 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 251; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 1 BvR 2147/08 -, NJW 2009, 214, zitiert nach juris), wobei erforderlich ist, dass die Postausgangskontrolle den Nachweis ermöglicht, zu welchem Zeitpunkt fristwahrende Schriftsätze zur Post aufgegeben worden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. September 1999 - BVerwG 2 B 56.99 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 230).
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